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Channel: Kommentare zu: Glyphosat schadet Neugeborenen. Oder Eine postmoderne Toxikologie.
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Von: torben hoffmeister

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“08.02.2012

Alois Gerig, Franz-Josef Holzenkamp

Zweifel an der Zulassung von Glyphosat ungerechtfertigt
Forderung der Grünen unbegründet

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am Mittwoch einen Antrag der Grünen beraten, in dem sie fordern, die Zulassung des Pestizidwirkstoffs Glyhphosat auszusetzen und ihn neu zu bewerten. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Alois Gerig:

„Die Forderung der Grünen, die Zulassung des Pflanzenschutz-Wirkstoffes Glyphosat auszusetzen, ist unbegründet: Derzeit liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber vor, die eine Aussetzung der Zulassung rechtfertigen würden.

In den vergangenen Monaten haben Umweltverbände und Grüne versucht, auf der Basis nicht unumstrittener Studien den wichtigen Wirkstoff Glyphosat in ein schlechtes Licht zu rücken. Die Zielsetzung ist offensichtlich: Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln soll schlechtgeredet – Landwirte und Verbraucher sollen verunsichert werden. Wir stellen dem gegenüber fest: Bei bestimmungsgemäßer Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln sind keineschädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier zu befürchten.

Die Landwirtschaft braucht gute Pflanzenschutz-Wirkstoffe wie Glyphosat, denn nur so können hohe Erträge erzielt und die Versorgung mit bezahlbaren und gesunden Lebensmitteln gesichert werden. Bevor Pflanzenschutzmittel in Deutschland angewendet werden dürfen, durchlaufen sie ein strenges Zulassungsverfahren. Die Zulassung eines einzelnen Wirkstoffs wie Glyphosat fällt in die Zuständigkeit der EU, die diesen Wirkstoff – wie es die entsprechenden Richtlinien vorsehen – in den kommenden Monaten nochmals überprüfen wird. Sowohl die deutschen Fachbehörden als auch die der anderen EU-Mitgliedstaaten sehen gegenwärtig aber keinen Grund, die Zulassungsfähigkeit dieses Wirkstoffes in Frage zu stellen.

Neben wissenschaftlichen Erkenntnissen sprechen auch die praktischen Erfahrungen dafür, Glyphosat nicht vom Markt zu nehmen. Die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln hat sich bei der Unkrautbekämpfung im Pflanzenbau sehr bewährt. Ein Verzicht auf Glyphosat würde einen vermehrten Einsatz anderer Pflanzenschutzmittel sowie einen intensiveren Maschineneinsatz bei der Bodenbearbeitung nach sich ziehen. Glyphosat macht eine ökologisch sinnvolle, nichtwendende Bodenbearbeitung häufig erst möglich und trägt zum Erosionsschutz sowie zu einem geringeren Kraftstoffverbrauch bei.“

mein Kommentar:
Für die Antragsteller hat aus ihrer politischen Sicht natürlich die Landwirtschafts- und Chemie-Lobby gewonnen. Dass aber auch die wissenschaftliche Vernunft zugunsten einer nachhaltigeren Landwirtschaft (Stichworte Bodenkonservierung und Erosionsvermeidung) gesiegt haben könnte, zeigt u.a. folgende Protokollnotiz:

BVL-Fachbeirat Naturhaushalt
Protokoll der 24. Sitzung am 23./24. September 2009 im BVL Braunschweig

Glyphosat Anwendung im Zusammenhang mit konservierender Bodenbearbeitung

Das vTI informiert über die Zusammenhänge zwischen Glyphosat-Anwendung und Bodenbearbeitung. Bei Direktsaat kann auf Herbizideinsatz nicht verzichtet werden. Bei Anbausystemen mit verschiedenen Formen der konservierenden Bodenbearbeitung mit Mulchsaat wird in der Regel Glyphosat angewendet. In der Tendenz wird in Ländern mit mehr Niederschlägen auf einem höheren Flächenanteil Pflugeinsatz erfolgen. Je trockener das Klima, desto eher wird konservierende Bodenbearbeitung mit geringer Bodenlockerung bzw. Direktsaat angewandt. In einem Projekt der Sächsischen Landesanstalt wird erforscht, wie durch optimale Gestaltung der Bodenbearbeitung der Glyphosateinsatz vermindert werden kann.

Diskussionsbeiträge:
• Auf erosionsanfälligen Flächen ist ein Zielkonflikt zwischen Erosionsschutz und Pflanzenschutzmittel-Reduzierung gegeben; Erosionsschutz ist anders nicht erreichbar. In der cross compliance Stufe 2 ist in Reihenfrüchten der Pflugeinsatz verboten ab 2010.
• Glyphosat kann nur einen mechanischen Arbeitsgang ersetzen, ein mechanischer Arbeitsgang zur Einarbeitung von Reststroh bleibt erforderlich. Bei geneigten Flächen muss die Bodenbedeckung mit Stroh zur Bodenkonservierung gewährleistet sein.
• Die Durchführbarkeit von mechanischen Maßnahmen ist stark abhängig von Witterungsbedingungen; zudem besteht ein starker Einfluss des Agrardieselpreises auf die Entscheidung zur Durchführung einer Maßnahme (der Dieselpreis macht 50% der Kosten aus und hat demnach großen Einfluss auf die Verbreitung der konservierenden Bodenbearbeitung). In den letzten Jahren gab es starke Schwankungen des Dieselpreises.
• Es kann evt. günstiger sein – insbesondere bei hoher Bodenfeuchte mit starkem Unkrautwuchs – durch eine Glyphosat-Anwendung eine effektive Bekämpfung durchzuführen und dann nach dem Auflaufen der Rüben/Mais nur noch mit verringertem Herbizid-Aufwand zu arbeiten.


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